Ob meine Bezahlung im Wege der Prozesskostenhilfe möglich ist, die Rechtschutzversicherung für die Angelegenheit eintritt oder der Kunde direkt bezahlen muss, ist eine Frage, die im Einzellfall vorab geklärt wird.
Die Höhe des Honorars orientiert sich grundsätzlich an den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere bei Verfahren wegen elterlicher Sorge und Umgang kann dies im Einzelfall zu wenig sein. In diesen Fällen wird der Kunde rechtzeitig darüber benachrichtigt, dass eine Honorarvereinbarung notwendig ist, um dem individuellen Mehraufwand gerecht zu werden.